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OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Kaduzierung, Kapitalerhaltung, Kapitalerhaltung nach § 30 und § 31 GmbHG, Kapitalerhaltung und Einziehung nach § 34 GmbHG, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot, Verstoß gegen Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltung dienende Bestimmungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurückweisung einer Berufung; Anspruch auf Terminverlegung; Grundrecht auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 01.02.2019 - 52 O 77/18
- OLG Brandenburg, 02.05.2019 - 6 U 23/19
- OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
- VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 74/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.2018 - II ZR 65/16
Beanspruchung der Zahlung einer Abfindung durch einen GmbH-Gesellschafter wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
Maßgeblich ist, ob durch die Zahlung eine Unterbilanz der Gesellschaft entsteht oder diese vertieft wird, das Vorliegen bzw. Vertiefen einer Unterbilanz bestimmt sich nicht nach Verkehrswerten, sondern den Buchwerten einer stichtagsbezogenen Handelsbilanz (BGH, Urteil vom 26.06.2018, II ZR 65/16). - BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …
- OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur hat dann eine Terminverlegung zwingend stattzufinden, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung der Verlegung das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozesspartei hinausläuft, weil bereits dem Verlegungsgesuch der Gegenpartei entsprochen worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - auch bei Mitberücksichtigung der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts aufweist (s. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.09.1998 - 1 W 32/98).
- OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 4 U 214/21
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung Beschluss zur …
Diese einstweilige Verfügung ist jedoch auf den Widerspruch der Beklagten durch das Landgericht durch Urteil vom 01.02.2019 - 52 O 77/18 - mit Wirkung ex tunc (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.03.2011 - 11 W 27/10 - Vollkommer in: Zöller, 34. Auflage (2022) § 925 ZPO , Rn. 5;… Mayer in: BeckOK ZPO , 44. Ed. 01.03.2022, ZPO § 925 Rn. 1-5 m.w. N.) aufgehoben worden; die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Beschluss vom 11.07.2019 - 6 U 23/19 - zurückgewiesen.