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   OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40489
OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19 (https://dejure.org/2019,40489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2019 - 6 U 23/19 (https://dejure.org/2019,40489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 6 U 23/19 (https://dejure.org/2019,40489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Berufung; Anspruch auf Terminverlegung; Grundrecht auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2018 - II ZR 65/16

    Beanspruchung der Zahlung einer Abfindung durch einen GmbH-Gesellschafter wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
    Maßgeblich ist, ob durch die Zahlung eine Unterbilanz der Gesellschaft entsteht oder diese vertieft wird, das Vorliegen bzw. Vertiefen einer Unterbilanz bestimmt sich nicht nach Verkehrswerten, sondern den Buchwerten einer stichtagsbezogenen Handelsbilanz (BGH, Urteil vom 26.06.2018, II ZR 65/16).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
    (1) Der Senat ist gemäß § 538 Abs. 1 ZPO zu einer eigenen Sachentscheidung berufen, so dass ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG nicht vorliegen kann (BGH, Urteil vom 17.03.2008 - II ZR 313/06).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 6 U 23/19
    Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur hat dann eine Terminverlegung zwingend stattzufinden, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung der Verlegung das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozesspartei hinausläuft, weil bereits dem Verlegungsgesuch der Gegenpartei entsprochen worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - auch bei Mitberücksichtigung der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts aufweist (s. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.09.1998 - 1 W 32/98).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 4 U 214/21

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung Beschluss zur

    Diese einstweilige Verfügung ist jedoch auf den Widerspruch der Beklagten durch das Landgericht durch Urteil vom 01.02.2019 - 52 O 77/18 - mit Wirkung ex tunc (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.03.2011 - 11 W 27/10 - Vollkommer in: Zöller, 34. Auflage (2022) § 925 ZPO , Rn. 5; Mayer in: BeckOK ZPO , 44. Ed. 01.03.2022, ZPO § 925 Rn. 1-5 m.w. N.) aufgehoben worden; die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Beschluss vom 11.07.2019 - 6 U 23/19 - zurückgewiesen.
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